Frings III

Forderungseinzug

Forderungseinzug

In erster Linie bietet die Kanzlei die Durchsetzung von Geldforderungen an. Hierbei startet die Bearbeitung meist schon mit dem letzten Aufforderungsschreiben und wird mit dem gerichtlichen Mahnverfahren oder dem notwendigen Gerichtsprozess fortgesetzt. Da viele Anwaltskanzleien nicht auf die sich anschließende Vollstreckung spezialisiert sind, übernimmt die Kanzlei aber auch gerne die Bearbeitung nach Vorlage eines bereits erlassenen Titels/Urteils.

Und wie geht es nach dem Vollstreckungsbescheid oder dem gerichtlichen Verfahren weiter? Sie haben einen Titel und wissen nicht, wie Sie an Ihr Geld kommen?

Wir sind spezialisiert in der Zwangsvollstreckung!

Ihr Vorteil: Alles aus einer Hand!

Von der ersten außergerichtlichen Aufforderung mit Fristsetzung über das Mahnverfahren und/oder die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung bis zur Zwangsvollstreckung: Wir leisten alles unkompliziert und schnell aus einer Hand.

Wir arbeiten bundesweit!

Das Forderungsmanagement steht auch Privatkunden zur Verfügung.

Dieses Rechtsgebiet wird bearbeitet von:

  • Franz-Peter Frings III

    Franz-Peter Frings III